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Vermoegensanlagen

Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt.

Titus Maccius Plautus (römischer Komödiendichter)

Wie sorgt man für die einem anvertrauten Menschen in einem Unternehmen oder für sich selbst effektiv, sicher und nachhaltig für die Zeit nach dem Erwerbsleben vor? Eine Frage, die gerade in unserer heutigen Zeit gar nicht so einfach zu beantworten ist. Und zwar sowohl aus der Sicht eines Unternehmens, als auch aus der des Einzelnen! Da die Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen grundverschieden sind, wollen wir uns auch entsprechend bedarfsgerecht der Lösung nähern. Zunächst wollen wir einmal die Situation des Einzelnen genauer beleuchten. Die Wege der Altersversorgung teilen sich dabei in drei Bereiche auf. Zum einen wären da die Möglichkeiten der privaten Altersversorgung mit und ohne staatliche Förderungen und zum Dritten eben die Vorsorge über einen Weg der betrieblichen Versorgung. Letzteren wählt dabei stets das Unternehmen, für das man gerade arbeitet. Doch welcher Weg scheint der vielversprechendste, welcher der sicherste? Da letztlich jeder Mensch grundverschiedene Wünsche, Vorstellungen und Ziele in seinem Leben hat, sollte auch seine Altersversorgung dieser Individualität Rechnung tragen. Auch wenn wir also an dieser Stelle keine verbindliche und für "alle" einleuchtende Empfehlung geben können, so empfehlen wir vor der Entscheidung einer Strategie und deren dazugehörigen Produkten vor allem eins, nämlich die Konsequente Offenlegung aller Berechnungen über die so genannte Anspar-Phase hinaus. Den meisten Menschen ist gerade bei Abschluss einer privaten und vom Staat vermeintlich geförderten Altersversorgung nicht bewusst, welche Abzüge während der Bezugs-Phase anfallen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die betriebliche Altersversorgung, bei der noch höhere Abzüge anfallen können. Es empfiehlt sich daher auch und vor allem in diesem Bereich eine umfassende und lückenlose Beratung.                    

Dies gilt in einem noch größeren Maße für die Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die betriebliche Altersversorgung entsprechende Lösungen anbieten müssen! Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. Obwohl man annehmen sollte, dass sich gerade Unternehmen umfassend mit dieser Thematik auseinandersetzen, ist genau das nicht der Fall. Und das wohlmöglich mit fatalen Folgen für die Unternehmen selbst. Denn den meisten Verantwortlichen in diesen Unternehmen ist gar nicht bekannt, dass letztlich, sollte etwas mit dem gewählten Weg der betrieblichen Altersversorgung schief laufen, sie selbst als Unternehmen hierfür die Verantwortung tragen. Im Paragraph 1 des Betriebsrentengesetzes heißt es nämlich: "… Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." Das heißt, dass sollte zum Beispiel eine Lebensversicherung aufgrund des Ausfalles von Staatsanleihen zu wenig Geld auszahlen, so kann der Arbeitnehmer sich dieses "entfallene" Geld von seinem Arbeitgeber ersetzen lassen. Entsprechende Urteile gibt es hierzu heute schon! Doch auf die Unternehmen lauern noch ganz andere Gefahren. Gefahren, die im schlimmsten Falle mit der Insolvenz enden könnten. Wir empfehlen daher gerade Unternehmen und Verantwortlichen Menschen in diesen Bereichen sich umfassend hierzu beraten zu lassen. Und glauben Sie bitte nicht, ein jeder Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sei hierüber ausreichend in Kenntnis gesetzt. Das Gegenteil ist der Fall! Wenn Sie mehr und weitergehende Fakten kennenlernen möchten, dann sprechen Sie uns bitte an. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gern weiter!